Sonntag, 4. März 2012

Die wahren Feinde des Grundgesetzes



In Deutschland werden zur Zeit überall in den Medien die angeblichen Feinde der Verfassung gegeißelt. Es wird genauso über glatzköpfige (von den Behörden gedeckte) Neonazis geredet, wie über die Linken, welche angeblich Marx und Lenin wieder auferstehen lassen wollen, oder über die, ach so gefährlichen islamistischen Terrornester. Wir werden diesbezüglich von allen Seiten zugesülzt…eigentlich, kann zumindest ich, diesen Quatsch nicht mehr hören! Kollektive Betroffenheit wechselt sich mit wildem Aktionismus und Dummschwätzerei ab. Meiner Meinung nach handelt es sich bei den, in den Medien propagierten „verfassungsfeindlichen“ Gruppen schlichtweg um Verbrecher, Sündenböcke oder religiöse Einzelkämpfer von denen keiner in der Lage ist unser Grundgesetz ernsthaft zu gefährden. (Dafür gibt es das StGB) In genau diesen, von den Medien gezündeten Rauchschwaden können sich die wahren Feinde unseres Grundgesetzes hervorragend verstecken! Hier mal eine kleine Auswahl von der schleichenden, gesellschaftlich akzeptierten Aufweichung des Grundgesetzes, die von den wirklichen Verfassungsfeinden betrieben wird:

Heißt es nicht im Grundgesetz (Artikel 1)?! „ Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Natürlich! Aber Harz IV, Lebensmittelgutscheine, Lohndumping und soziale Ungerechtigkeiten sind in Deutschland an der Tagesordnung.

Heißt es nicht im Grundgesetz ?! (Artikel 2 und 4) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ Sowie...?! „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"

Aber warum verliert man dann in diesem Land sein Ansehen, seinen Job, seine Zulassung usw. wenn man nach alternativen Möglichkeiten (abseits der Anerkannten) im Medizin,- Finanz- und Wissenschaftsbereich sucht?!

Heißt es nicht im Artikel 5 des Grundgesetzes?! „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“

Und warum dankt Frau Merkel sämtlichen Oberpressefuzzis in diesem Land für ihre (Linientreue) Verschwiegenheit während der Finanzkriese?! Warum verliert ein Ken Jebsen seinen Job weil er beim RBB unbequeme journalistische Themen anfasst?! Warum wird in so vielen Anläufen (ACTA,IPRED usw.) versucht das Urheberrecht über die Meinungsfreiheit zu stellen obwohl das Urheberrecht nicht im GG steht?!

Laut Artikel 8 GG: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Tja, und warum wurden und werden friedliche Demonstranten wie z.B. im Stuttgarter Schlosspark von der Polizei verprügelt und mit Tränengas und Wasserwerfer ihrer Grundrechte beraubt, was auch im übrigen Artikel 2 (s.o.) verletzt?!

Weiter steht in Artikel 10 und 12: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ Sowie: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

Mittlerweile jedoch werden von Behörden standardmäßig Briefe und Emails von unschuldigen Privatpersonen geöffnet, sowie ihre Telefone abgehört und ihre Computer durchstöbert, als auch über Handys Bewegungsprofile der Nutzer erstellt. Auch 1,- € Jobs oder ABM´s entsprechen nicht unbedingt dem Geist der freien Berufsausübung…

Artikel 20 GG besagt: „(1)Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Frau Merkel lehnt hingegen Volksabstimmungen auf Bundesebene und damit mehr direkte Demokratie ab und unterstützt lieber die Lobbyisten der Großkonzerne, der Finanzwirtschaft sowie die Bürokraten der EU. Am besten kann man die Gesinnung von Merkel und ihrer Mittäter an ihren "Unwortschöpfungen" erkennen...beispielsweise "alternativlos" oder "marktkonforme Demokratie". Vielleicht sollte man dem sprechenden Hosenanzug mal erklären, das "Der Markt" demokratiekonform zu sein hat und nicht umgekehrt!!!!! Genau mit dieser Einstellung scheitern Frau Merkel und ihre Freunde aus Brüssel ständig vor dem Verfassungsgericht, bei dem Versuch grundsätzliche Hoheitsrechte der BRD nach Brüssel und in dubiose Finanzmechanismen wie z.B. dem ESM zu übertragen. Ex Bundespräsident Köhler forderte sogar zum Krieg für Wirtschaftsinteressen auf, was nach Artikel 26 GG (Verbot zur Vorbereitung eines Angriffskrieges) eine Straftat darstellt. Deutsche Truppen stehen in Afghanistan und sonstwo auf der Welt, anstatt das Territorium der BRD zu schützen, was dem Grundgesetz nach Ihr eigentlicher Job ist. Auch eine aktive deutsche Verwicklung in die Angriffskriege gegen den Irak und Libyen wurde nur durch die Angst unserer Politiker vor dem Grundgesetz verhindert. Kleine Gremien aus ein paar bestechlichen Politikern sollten hier und in den USA ein „Superkomitee“ bilden, um das in der Verfassung verankerte „Königsrecht“ des Parlamentes, das Budgetrecht, zu untergraben. Auch mit diesem Vorhaben sind die wahren Feinde der Verfassung, zumindest hierzulande, aktuell gescheitert.

Ich könnte ewig so weitermachen, aber ich Denke es wird klar worauf ich hinaus will. Auch wenn das Grundgesetz zu Anfang eigentlich als Provisorium gedacht war, so ist es doch erwachsen geworden. Es hat den Rang einer Verfassung und in jedem Falle die Macht, die Mächtigen in Deutschland in Angst zu versetzen und sie davon abzuhalten immer verrücktere Dinge zu tun. Genau deshalb sollten wir das Grundgesetz beschützen. Das GG ist der einzige Fels auf den sich die Verteidiger von Recht und Ordnung zurückziehen können um sich gegen die gewaltige Übermacht der weltweiten Kriegs- und Finanzkriegstreiber zu stemmen! Wir sind also auf der richtigen Seite, wenn wir die Verfassung beschützen. Diejenigen, welche lauthals Grundgesetzänderungen und Modifikationen, sowie mehr staatliche „Integration“ fordern, sind die wirklichen Verfassungsfeinde, die es zu bekämpfen gilt. Unwissentlich unterstützt werden die Verfassungsfeide übrigens von dem Millionenheer der "Normüberwacher", das ist im übrigen, der von den Medien indoktrinierte Normalbürger, der alles was in seinem Umfeld von der Bildzeitungsmeinung abweicht, durch Sanktionen wieder auf Linie bringt!!! Ordinäre Verbrecher gefährden unser Grundgesetz jedenfalls nicht! Lasst Euch also nichts vormachen!


Liebe Grüße

Micha

Quelle:

Verlinken heute mal wieder nicht möglich...deshalb:

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html

3 Kommentare:

landbewohner hat gesagt…

volle zustimmung

Anonym hat gesagt…

Hallo zusammen,

nach Art.2 GG hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Hierzu empfehle ich
mal diesen aufmerksam zu lesen:
equapio.com/de/gesundheit/jod-und-jodmangel/
Gruß vom
robby

Anonym hat gesagt…

Artikel 20 des Grundgesetzes behauptet u.a., dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und dass die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist. Art 97 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Dieser Leitsatz besteht seit 1877 (vgl. http://www.jurawelt.com/studenten/seminararbeiten/517 ). Art. 120 Abs. 1 der Verfassung der Russischen Föderation lautet ähnlich: "Die Richter sind unabhängig und nur der Verfassung der Russischen Föderation und dem Bundesgesetz unterworfen". Artikel 166 der Demokratischen Volksrepublik Korea lautet ähnlich: „Das Gericht ist in seiner Rechtsprechung selbstständig und verwirklicht die gerichtliche Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Gesetzen.“ Das Volk wird im Grundgesetz der BRD als Souverän verstanden – (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland .
Auch in der Verfassung von Nordkorea wird das Volk als Souverän verstanden (vgl.
http://www.nordkorea-info.de/verfassung-des-volkes.html .
Es ist primitiv, eine Funktionsweise zu behaupten und eine anerkannte Wissenschaft daraus zu machen, ohne zu überprüfen, ob das erdachte funktioniert. Die Verfasser des Grundgesetzes und der Verfassungen konnten überhaupt nicht wissen, dass ihre Versprechungen funktionieren. Den Untertanen sollte damit offenbar nur weisgemacht werden, dass Herrschende die Menschenrechte und Gesetze einhalten. Oder es wird gemeint, dass es bei Menschen keine Verhaltensgesetze gibt, die zu beachten wären. Einbildung ist auch eine Bildung. Z.B. sorgt die in der Einbildung funktionierende Gehörsrüge / Anhörungsrüge nach § 321a der Zivilprozessordnung überhaupt nicht für eine Gewährung rechtlichen Gehörs. Sie ist eine Missgeburt des Gesetzgebers. (vgl. z.B. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt )
Leider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen. Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil: Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das ist irreführend.... Die Organisationsstrukturen des kaiserlichen Obrigkeitsstaates blieben bis heute erhalten. Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. (Weiteres, auch über die Ämterpatronage z.B. unter http://gewaltenteilung.de/idee.htm = Homepage eines ehemaligen Richters).
Irreführende Werbung ist übrigens eine kriminelle Handlung und das Lügen widerspricht auch dem 8. Gebot Gottes. Aber das interessiert Machtapparate nicht. Die können alles nach Belieben auslegen. Baruch de Spinoza 1632 – 1677 stellte schon vor Jahrhunderten fest, dass die Machtposition entscheidet, wer Rechtsverletzungen begehen darf und dass jeder so viel Recht hat, wie er Macht hat. Das gilt immer noch.
Der Ex-Richter Fahsel hat z.B. unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).

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