Kurz
nach der Europawahl (ich hasse diesen Ausdruck – dazu später mehr)
geht das Geschacher um den neuen EU-Kommissionspräsidenten los, da
Herr Juncker nach fünf Jahren das Amt im 13. Stock des
Berlaymont-Gebäudes für einen Nachfolger freimachen muss. Das
frisch gewählte EU Parlament wählt dann einen der Kandidaten welchen
der EU RAT (Gremium der Staatschefs) vorschlägt, durfte aber selber
keinen Vorschlag diesbezüglich machen. Allerdings wurde 2014
erstmals ein recht vielversprechender Ansatz umgesetzt – Das Modell
des Spitzenkandidaten. Hierbei wurde eine Bedingung implementiert um
dem Parlament indirekt ein Kandidaten-Vorschlagsrecht einzuräumen.
Demnach sollte vom Rat nur der Spitzenkandidat einer Parlamentsfraktion zum
Kommissionspräsident vorgeschlagen werden können. Dieses Prinzip
wird allerdings nun mächtig von Frankreichs Regierungschef Macron
torpediert, weil dieser auf Demokratie pfeift und Technokraten auf
dem EU Chefsessel haben will, welche Regierungserfahrung hätten.
Wenn er damit durchkommt, bleibt die EU was sie ist: Ein Haufen
machtsüchtiger Staatschefs welche wichtige Posten nur an ihre eigene
Elite vergeben und jeden Demokratisierungsversuch im Keim ersticken .
Und das wo die EU sowieso schon ein undemokratischer Haufen ist und
das sieht sogar das Verfassungsgericht so:
Das
EU Parlament ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kein
ausreichend demokratisches
Legitimationsorgan, weil es nicht auf dem dem demokratischen
Urprinzip des „One-Man-One-Vote“
beruht. Durch die proportional unterschiedliche Gewichtung der
Wählerstimmen in den einzelnen Ländern für die gut 750
Abgeordneten, sieht das BVG die Wahlrechtsgleichheit der
„Unionsbürger“ nicht gegeben. Außerdem negierte das
Bundesverfassungsgericht das vorhanden sein eines EU Staatsvolkes,
welches die Grundvoraussetzung für ein legitimes EU Parlament sowie
für die anderen EU Organe ist, räumte aber gleichzeitig ein, das
die EU ein Staatenbündnis sei und durch die nationalen Parlamente
die jeweiligen Staatsbevölkerungen „ausreichend“ repräsentiert
würden. In den Augen des BVG existiert also kein EU Staatsvolk,
sondern ein Staatenbund-Volk….-Aha schon klar...Karlsruhe hat sich
also eine Krücke bauen müssen damit uns der ganze EU-Laden nicht um
die Ohren fliegt. Das nenne ich mal tönerne Füße!
Ein
weiterer Demokratie Knackpunkt ist, dass das EU Parlament aktuell
kein Initiativrecht für
EU-Gesetze besitzt. Dieses liegt gemäß Art. 294 AEUV allein
bei der Kommission. Genau jenes technokratische Element der
Gesetzgebung verhindert also, dass das am meisten legitimierte
EU-Organ, nämlich das Parlament, eigene Gesetzentwürfe vorschlagen
kann. Gleichzeitig sichert der Artikel 294 AEUV der NICHT gewählten
und damit vollkommen unlegitimierten EU Kommission ein Exklusivrecht
für Gesetzesvorlagen. Außerdem ist die EU Kommission dem Parlament
gegenüber nicht zur Auskunft über ihr Handeln verpflichtet, das
Parlament kann lediglich um Auskunft „bitten“!
Zum
EU Rat zitiere ich mal aus Wikipedia:
Im
Zentrum der Kritik steht dabei vor allem der Ministerrat der EU.
Dieser ist neben dem Parlament das zweite zentrale Gesetzgebungsorgan
der EU (vergleichbar mit einer Länderkammer), besteht aber aus
Mitgliedern der jeweiligen nationalen Regierungen. Diese Form des
Exekutivföderalismus führt dazu, dass im Rat die Gewaltenteilung
zwischen (supranationaler) Legislative und (nationaler) Exekutive
nicht vollständig stattfindet. Dadurch war/ist es möglich, dass
nationale Regierungen bei entsprechender Mehrheitsbildung im
Ministerrat in die Lage versetzt wurden/werden , über den Umweg der
EU ohne parlamentarische Kontrolle Gesetze einzuführen.
Ich
fasse also zusammen:
Das
EU Parlament ist ein Haufen von 750 ziemlich überbezahlten Leuten
denen (genau wie der gesamten EU) juristisch eigentlich jede
Existenz-Grundlage fehlt - Allerdings wird es immerhin (von welchem
Staatsvolk auch immer) in ungleichen Wahlen gewählt. Durch die
Wahlen entsteht eine Teillegitimierung, dadurch ist das EU Parlament
das einzig (zumindest teilweise ) legitimierte EU Organ. Dazu hat
diese einzige Keimzelle der „EU-Demokratie“ noch verschwindend
geringe Machtbefugnisse. Die EU Parlamentarier dürfen keine Gesetze
Vorschlagen und nicken lediglich ab (oder aber auch nicht) was die EU Kommission vorschlägt.
Des weiteren kann das EU Parlament die federführende Kommission nur
um Auskunft bitten, eine Auskunfts-Verpflichtung der EU Kommission
besteht gegenüber dem Parlament also nicht! Auch darf das Parlament
keinen eigenen Präsidenten-Kandidaten für den Chefsessel der EU
Kommission ins rennen schicken, sondern muss die Kandidaten wählen
welche der EU-Rat vorschlägt. Leider wird nun auch durch Teile des
EU Rates am frisch eingeführten Prinzip des Spitzenkandidaten gerüttelt, was die Stimme
des Parlamentes in der Kommission wenigstens etwas gestärkt hätte! Den
Ratspräsidenten der EU wählt übrigens der nicht legitimierte EU
RAT selbst, dort hat das Parlament überhaupt kein Mitspracherecht.
Und
wenn mir jetzt noch einer daher kommt und meint trotz aller
Demokratiedefizite wäre die EU ein über 60 jähriges erfolgreiches
Friedensprojekt (was immer wieder durch die Qualitätsmedien
geistert) dem halte ich folgendes entgegen:
Die
EU wurde erst 1992 mit den Maastrichter Verträgen gegründet, wie
kann es da in den Medien heißen „Über
60
Jahre Frieden und Freiheit" dank der EU? Auch wollen wir mal
nicht die völkerrechtswidrigen Kriege mit EU Beteiligung gegen
Serbien, Libyen und Syrien vergessen,
sowie
die Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Ukraine, welche zum
Putsch gegen eine demokratisch gewählte Regierung und einem anschließendem Bürgerkrieg führte! Frieden
und Freiheit in Europa garantiert nur das GRUNDGESETZ und dessen
konservative
Auslegung, mit der Ost/West Entspannungspolitik eines Typen wie
Willy Brandt!
So
und nun kann sich jeder wohl selber ausrechnen wie viel Gewicht er
seiner Stimme bei den „Europawahlen“ beimessen möchte –
nämlich fast überhaupt keines! Nichtsdestotrotz ist wählen immer
noch besser als nicht zu wählen, da man uns sonst auch noch dieses
Recht absprechen würde. Außerdem sind die Begriffe Europawahl und
Europaparlament vollkommen irreführend, da Europa aus 49 Staaten
besteht wovon die EU nur 28 Mitgliedsstaaten repräsentiert. Wer also
von Europawahlen spricht, maßt sich an die Parlamente von 21 Ländern
zu ignorieren. Das nenne ich mal ignorant! Und Ignoranz ist ein
Zeichen von Feudalherrschaft somit sollte diese jeder Demokratie ein
Dorn im Auge sein - Stattdessen ist die EU voll davon!
Liebe
Grüße und trotzdem ein schönes WE noch.
Euer
Micha
Quellen:
Demokratiedefizit in der EU - Wikipedia
Robert-Schuman Fond. - Urteil zum Lissaboner Vertrag
Europa - Wikipedia
EU - Wikipedia