Samstag, 22. Februar 2020

Die verstörende Gräueltat von Hanau – WARUM?




Es ist Mittwoch der 19. Februar als etwa gegen 22:00 Uhr in Hanau erste Schüsse fielen. Tobias R schoss in und vor zwei Shisha-Bars um sich und tötete dort 9 Menschen. Später fand man ihn Zuhause erschossen neben seiner ebenfalls erschossenen Mutter. Ein erschütternder Abend an dem insgesamt 11 Menschen starben, einfach grundlos (sofern es überhaupt eine „Begründung“ für solche eine Gräueltat geben kann) aus dem Leben gerissen von Tobias R. Allen angehörigen der Opfer gilt mein tief empfundenes Mitgefühl. Den Verletzten wünsche ich ihre baldige Genesung.

Allerdings wirft die Tat und der Vorlauf zur selben einige Fragen auf, von denen eine die wichtigste sein dürfte. In seinem 24 Seiten langen „Manifest“ das Tobias R. bereits 2019 verfasste, stehen vollkommen abstruse Dinge. Beispielsweise das er mit seinen Gedanken in der Lage wäre die Weltpolitik und die Filmindustrie zu steuern und das sich Geheimdienste in seinen Geist klinken würden. Unter anderem schrieb der 43 jährige Täter dort auch seinen Unmut über ausländische Bevölkerungsgruppen und deren Benehmen nieder. Als besonders beunruhigend empfinde ich allerdings „das er wenn er es könnte mit einem Knopfdruck Milliarden Menschen töten würde“!

Kommen wir nun jedoch zur Kernfrage. Warum lässt man so jemanden eine Waffe tragen? Tobias R. war Mitglied eines Schützenvereins und hatte somit eine Waffenbesitzkarte. Die charakterliche Eignung zum Führen von Waffen wurde Tobias R. noch vor einem Jahr durch den Kreis Main-Kinzig bestätigt, und dass obwohl R. bereits im Jahr 2002 und 2004 bei der Polizei auflief um dort über seine Überwachungsphantasien zu klagen. Bei den diensthabenden Beamten wurde er allerdings mehrfach deswegen als Spinner abgetan und doch kam später niemand im Staatsapparat auf den Gedanken Tobias R. 2013 seine Waffenbesitzkarte zu verweigern! Also mal wieder Staatsversagen auf der ganzen Linie! Oder etwa doch nicht?

Vielleicht gab es wirklich Teile im Sicherheitsapparat welche Tobias R. „führten“, die verhinderten das man ihm die Erlaubnis zum führen von Waffen verwehrte. Gewissermaßen als „Irrer auf Abruf“ wenn er denn zur Erzeugung einer Stimmung hilfreich sein könnte. Genau wie sich immer mehr herauskristallisiert das ein Anis Amri ein nützlicher Idiot der Sicherheitsdienste gewesen sein könnte. Mal rechts, mal islamistisch, je nach politischer Großwetterlage. Oder lässt sich bei einer derartigen psychischen Vorgeschichte erklären warum solch ein krankes Hirn wie R. in Deutschland legal mit Waffen rumhantieren darf? Ehemalige Freunde welche sich von R abwandten berichteten darüber wie R sich veränderte. Beispielsweise richtete er aus seinem Fahrzeug heraus Waffen auf Menschen. Niemand stoppte R, im Gegenteil, von amtlicher Seite wurde ihm s.o. die charakterliche Eignung zum führen von Schusswaffen bestätigt….ich kann es echt nicht fassen!

Warum es ins politische Klima passt ist schnell erklärt. Gerade findet in Deutschland eine beispiellose Vernichtung von Bürgerrechten statt. Letzte Woche berichtete ich (hier) über die kommende Klardatenpflicht für Gamer und nun wollen unsere Politiker das Staatsapparate Zugriff auf sämtliche Passwörter der großen Plattformen wie YouTube & Co. erhalten, aber das ist noch lange nicht alles. Selbst für Anbieter von Telemediendiensten wie WhatsApp, Gmail, Facebook & Co. soll gelten, das Daten von Verdächtigen, wie Passwörter und IP-Adressen, an Sicherheitsbehörden herauszugeben sind – ohne richterlichen Beschuss selbstverständlich. Dabei kann ein jeder zum Verdächtigen werden – Ist eine reine Definitionssache.

Zu den abfragbaren Daten gehören laut der Gesetzesvorlage ausdrücklich neben Name und Anschrift auch Kennungen, mit denen der Zugriff auf Nutzerkonten und Endgeräten sowie auf Clouds möglich wird. Es geht also um den Komplettzugriff der Behörden auf alle Konten unser Kommunikation. Um den neuen Auflagen zur Meldung scheinbar krimineller Taten zu entsprechen werden einige Anbieter in vorauseilendem Gehorsam eher mehr als weniger Vorfälle melden, seien sie auch noch so belanglos, was eine exponentielle Zunahme von „Verdächtigen“ und damit von Einsatzmöglichkeiten schafft!

Auch wenn Behörden KLAR, DEUTLICH UND UNVERSCHLÜSSELT lesen können das jemand gefährlich ist schaffen sie es bis heute nicht (oder wollen es nicht schaffen) solche kriminellen Irren zu entschärfen, was nützt da der gläserne Bürger? Warum können wenige Verrückte unsere garantierten Grundrechte und unsere freiheitliche Grundordnung derart verstümmeln? Nichtsdestotrotz werden sich Politiker im Schatten der Ereignisse von diesen in ihrem Abstimmungsverhalten irrational beeinflussen lassen und so die neuen Gesetze durchwinken. Wie irrational mittlerweile in deutscher Politik argumentiert wird lässt sich daran ablesen, das die schreckliche Nacht von Hanau immer wieder mit der AfD zusammen gebracht wird. Ich bin kein Fan der AfD (siehe hier + hier) aber der Versuch von Politik und Medien die Tat eines Irren der alle Symptome einer paranoiden schizophrenen Erkrankung aufweist, mit einer Partei und all deren Wählern in Verbindung zu bringen, anstatt sich angemessen um die Hinterbliebenen zu kümmern, zeigt auf welch haarsträubendes Niveau die „Leitfiguren“ unserer Gesellschaft gefallen sind.

Nachdenkliche Grüße

Euer Micha




Sonntag, 16. Februar 2020

Jetzt wollen sie schon Auskunft über Dein Gamingverhalten – Mehr Daten-für die Raupe nimmersatt!


Es vergeht nicht ein Tag ohne das unsere „Schutzdienste“ mehr Kompetenzen verlangen.
Die Wunschliste der Sicherheitsbehörden ist lang und je mehr Wünsche davon erfüllt werden desto dilettantischer stellen sie sich bei der Verhinderung von Straftaten an, nur um beim nächsten Versagen erneut lautstark nach Erweiterungen ihrer Befugnisse rufen zu können. Dieser Vorgang hat Methode und lässt sich nach jedem größeren Staatsversagen (von denen es unglaublich viele gibt) feststellen, so auch nach den Ereignissen von Halle. Hier lag das Versagen der Behörden darin, nach der Tat so wörtlich: „im Vorfeld keine Informationen oder Erkenntnisse zu Stephan B. gehabt zu haben“, obwohl der seine Tat vorher auf Imageboards (zum Betreiber„Meguca“ gehörend), ankündigte. Sogar sein Klarname mit Adresse waren dort zu finden.

Die wahnsinnige Tat von Stephan B, der zwei Menschen zum Opfer fielen, wird nun als Argument für einen Gesetzesvorstoß aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern missbraucht, welcher durch Bundesrat und Bundestag auf Bundesebene eingeführt werden soll. In diesem Entwurf soll das Netzdurchsuchungsgesetz, welches bereits für Soziale Netzwerke gilt, explizit auf die Gaming-Szene ausgeweitet werden. Nach dem Willen von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sollten sich Gamer mit amtlichen Dokumenten auf Plattformen mit mindestens 2 Millionen Usern in DE registrieren lassen, damit die Polizei bei Ermittlungen sofort auf Klarnamen und Adressen zugreifen kann. Das Pseudonym welches der jeweilige User hat bleibt dabei aber wohl unangetastet, da nur der Betreiber der jeweiligen Plattform die authentischen Nutzer Daten haben soll. Na ja, wie große Plattformen mit User-Daten umzugehen pflegen ist ja hinlänglich bekannt und beruhigt auch nicht gerade! Angeblich geht es den Politikern in beiden Bundesländern um die Eindämmung von Hetze im Netz, welche sich angeblich immer mehr über Gaming-Plattformen wie Steam oder entsprechender Stream-, Chat- und Massenger Dienste wie Discord, Twitch oder Teamspeak ausbreitet.

Allerdings ist bundesweit sowas wie in Halle noch nie über die bekannten und großen Gamingplattformen, sowie über entsprechende Zusatzdienste angekündigt bzw. gestreamt worden, deswegen ist es auch absurd zig Millionen deutsche Gamer unter Generalverdacht zu stellen! Die dort stattfindenden „Scharmützel“ sind lediglich virtuell und sollte sich dort mal einer daneben benehmen wird er sowieso schnell gesperrt oder geblockt. Bei Spielen mit FSK ab 18 müssen sich die Gamer eh mit Perso identifizieren, also so what? Ich denke nicht das jeder Wutausbruch eines Gamers nach einem „erlittenen“ virtuellen „Headshot“ härtere Sanktionen verdient als die welche jetzt schon möglich sind! Allein die Tatsache das die kleine Plattform auf der Stephan B seine Tat gestreamt hat nicht unter das neue Gesetz (sollte es denn durchkommen) fällt und das unsere Ermittler derart unfähig waren im Vorfeld Erkenntnisse über Stephan B. zu erlangen, zeigt das ein weiteres ansatzloses Herumschnüffeln in privaten Daten keine weiteren Straftaten verhindern würde.

Aber anscheinend geht es unseren Sicherheitsbehörden auch nicht darum uns zu schützen, sonst gäbe es sicherlich nicht so viele „Ermittlungspannen“ und „Fehlentscheidungen“, vielmehr scheint es darum zu gehen alles über unser Verhalten zu erfahren. Denn wer „alles“ erfährt ist immer im Vorteil und kann den Gesamtverlauf der „Bürger-Herde“ vorhersehen um diesen gegebenenfalls zu steuern. Besonders "schön" finden es Behörden wenn man jedes gesprochene und geschriebene Wort dem Autor zuordnen kann. Frei nach dem Motto eines berüchtigten Kardinals:

„Man gebe mir sechs Zeilen,
geschrieben von dem redlichsten Menschen,
und ich werde darin etwas finden,
um ihn aufhängen zu lassen.“ (Kardinal Richelieu)


Schon seit langem werden wir einfachen Leute massenhaft ausgespäht, durchleuchtet und klassifiziert, aber wir wollten es bis heute nicht wahrhaben, selbst dann nicht als uns Herr Snowden alles auf dem Silbertablett servierte.

Wir meinen das wir nichts zu befürchten haben wenn wir nichts böses im Schilde führen, aber das ist die falsche Sicht der Dinge! Erinnert Ihr Euch noch an das Briefgeheimnis? Siehe unten:

„Deutschland garantiert das Briefgeheimnis durch Art. 10 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, erweitert es jedoch ebendort durch das Postgeheimnis (und außerdem das Fernmeldegeheimnis zum Schutz elektronischer Kommunikation), wodurch das Grundrecht nicht nur Briefe im engeren Sinne schützt, sondern alle Postsendungen, also auch offene Postkarten sowie jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und persönlich adressiertem Empfänger, die durch verschlossene Behälter gegen Kenntnisnahme Unbefugter gesichert ist. Bestraft wird die Verletzung des Briefgeheimnisses gemäß § 202 StGB.“

Es ist nach geltender rechtsstaatlicher Ordnung immer noch strafbar die Kommunikation der Bürger einzusehen. Trotzdem wird dies MASSENHAFT und FLÄCHENDECKEND von den Institutionen unseres Staatsapparates getan. Ein Rechtsstaat der sich nicht mehr an seine eigenen Regeln hält, seine Straftaten noch verteidigt, sowie im gleichen Schritt Bürger kriminalisiert welche sich durch Verschlüsselung schützen, ist KEIN Rechtsstaat mehr! Dies gilt ganz besonders wenn man die kriminelle Energie aufbringt seine zukünftigen Straftaten durch immer weitere Pseudogesetze zu legitimieren. Inzwischen hat der sogenannte Rechtsstaat genug Wissen über seine Schäfchen gesammelt das er eine Metamorphose durchlaufen hat, genau wie die Raupe Nimmersatt. Er ist etwas ganz anderes geworden und er ist kein schöner Schmetterling! Deshalb denkt nicht ihr hättet nichts zu verbergen, fragt was der Staat vor Euch zu verbergen hat – denn er ist in diesem Moment der Straftäter!

Liebe Grüße