Nun, ich bin kein Jurist, aber wenn ich bei der ESM
Abstimmung mit "Ja" gestimmt hätte, würde ich mir echt Sorgen machen.
Es stehen nämlich zum Thema Verrat hochinteressante Paragraphen in unserem
Strafgesetzbuch...aber seht selbst:
Strafgesetzbuch,
Paragraph 81 (1.2.)
§ 81 - Hochverrat gegen den Bund
"(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt [oder per Gesetz?; Anm. d. Verf.]
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."
"(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt [oder per Gesetz?; Anm. d. Verf.]
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."
Ups, dumm gelaufen! Bei der Abstimmung in Bundestag und Bundesrat
wurde nämlich am 29. Juni auch über jenes Hauptrecht des Parlamentes abgestimmt,
welches unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung ausmacht...das Budgetrecht.
Mit dieser Abstimmung über den ESM und den Fiskalpakt haben unsere
"Volksvertreter" ihre Kompetenzen erheblich überschritten.
Das Budgetrecht, also den Haushaltsplan verbindlich per
Gesetz festzulegen, ist im Grundgesetz Art. 110 GG festgeschrieben . Es bezeichnet
nicht nur das Recht über die Ausgaben zu entscheiden, sondern auch Steuern und
Abgaben zu bewilligen. Das Budgetrecht ist ausschließlich dem Parlament vorbehalten und stellt dessen
ältestes und wichtigstes Vorrecht dar. Ohne die parlamentarische Kontrolle über
die Finanzen, könnte eine Regierung (national als auch supranational), sollte
sie zu einem Aggressor werden, ungehindert über Finanzmittel verfügen um Kriege zu
führen. Genau um dieses zu verhindern schrieben unsere Gründerväter das parlamentarische Budgetrecht
im Grundgesetz fest!
Die Verfassungswidrigkeit der neuen EU-Verträge wiegt nicht
zuletzt deshalb so schwer, weil der
Bundestag (durch die neuen Kompetenzen der EU-Organe) nicht mehr über die
Verwendung der deutschen Steuermittel verfügen könnte, die unkontrollierten EU-Organe
hingegen aber schon. Darüber hinaus mahnt die Masse der immerhin über 12.000 Kläger,
das Wahlrecht werde ausgehebelt, wenn es dem Bürger mit seiner Stimme
nicht mehr möglich ist, wesentliche Bereiche der Politik beeinflussen zu
können.
Sollte also jetzt dieses Hoheitsrecht unserer Republik an
supranationale EU-Institutionen abgegeben werden, so wird die verfassungsmäßige
Ordnung und die Struktur der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik
unverhältnismäßig verändert und
das alles ohne legitimierende Volksabstimmung.
In Karlsruhe wird
also über nicht weniger als über unsere Demokratie entschieden! Die Brisanz dieser
Angelegenheit wird auch nicht zuletzt in der Geschwindigkeit deutlich, in der das
Verfassungsgericht den Bundespräsidenten anwies das Gesetz zu ESM und
Fiskalpakt nicht zu unterschreiben und dessen prompte Reaktion darauf. Mittlerweile durchläuft unser Bundespräsi Herr Gauck auch schon wieder seine persönliche 180 Grad Wende und zieht seine uneingeschränkte Zustimmung zum ESM scheibchenweise wieder zurück.
Ich bin wie gesagt
kein Jurist, aber als Parlamentarier welcher am 29. Juni in namentlicher Abstimmung für die ESM Gesetze stimmte,
würde ich mir Sorgen machen...zumindest dann wenn:
Karlsruhe das Gesetz kippt, einige Anzeigen bezüglich Verrats am Bund gestellt würden, denen dann einige mutige Staatsanwälte nachgingen. Aber ich kann mich ja auch irren....denn ich bin kein Jurist.
Karlsruhe das Gesetz kippt, einige Anzeigen bezüglich Verrats am Bund gestellt würden, denen dann einige mutige Staatsanwälte nachgingen. Aber ich kann mich ja auch irren....denn ich bin kein Jurist.
Im Anschuß findet Ihr übrigens die namentlichen Abstimmungslisten unserer "Volksvertreter"....
Liebe Grüße
Euer Micha
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (FISKALPAKT)
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus - ESM
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG)
Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Quellen:
Deutsche Wirtschaftsnachrichten - Eilanträge gegen ESM
Deutscher Bundestag - Haushalt
Ein besorgter Mensch - Hochverrat durch ESM Abstimmung?
Rechtslexikon - Budgetrecht
Bundesministerium für Justitz - Recht
Wikipedia - Grundgesetz der BRD
Augsburger Allgemeine - ESM und Fiskalpaktklagen
FAZ - Gauck fordert Erklärungen von Merkel
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