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Ausgangssperren, Schulschließungen, Kontaktbeschränkungen und vieles mehr, laut den Karlsruher Bundesrichtern war alles mit dem Grundgesetz vereinbar – ein ausgesprochen oberflächliches Urteil mit dem sich Karlsruhe keinen Gefallen getan hat! Stumpf wie ein Jura-Student hat Karlsruhe diesen heiklen Prozess abgearbeitet und wurde dabei seiner gesellschaftlichen Aufgabe absolut nicht gerecht. Mehr als 8000 Antragssteller erwehrten sich der exekutiven Staats-Maßnahmen. Alles wurde vom Tisch gewischt und das vor dem Hintergrund, das die selben Protagonisten, welche nun freigesprochen wurden, ja einen Blankoschein erhielten, Mitschuld am massiven Abbau von Krankenhaus- und Intensivbetten waren und sind! Fern von jeder Lebensrealität wurden Schulschließungen abgesegnet, mit der Begründung das Schulschließungen durch E-Lerning und Fernunterricht ja gar nicht so schlimm seien, zumal von staatlicher Seite genug Mittel für die entsprechende Infrastruktur in den Schulen zur Verfügung gestellt wurden – In Zahlen 1,5 Milliarden. Ist ja toll wenn die Schulen theoretisch dazu in der Lage sind, aber allein ich kenne einige Familien in meinem ganz nahen Umfeld, denen es aber nicht möglich war ihren Kindern die nötigen Laptops und Tablets zur Verfügung zu stellen - die meisten Familien mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern können das nicht! Über die seelischen Schäden und die soziale Verkümmerung unserer Kinder verloren die Richter aus Karlsruhe kein Wort. Und was heißt eigentlich genug Mittel?! Wer Bänkern 68 Milliarden in den Allerwertesten bläst, braucht sich nicht auf die Schultern klopfen (oder klopfen zu lassen) für dieses „Trinkgeld“ an unsere Schulen. Zumal die Banken sich allein in Deutschland zum Dank noch mit dem Steuerbetrug im Cum-Ex Skandal (mit Schützenhilfe der Politik) vom Steuerzahler mindestens 36 Milliarden Euro ergaunerten! Einziges Feigenblatt des Verfassungsgerichts-Urteils war die Ermahnung alle Maßnahmen in zeitlichen Grenzen zu halten und gut abzuwägen – geschenkt!
Wer in Deutschland Ausgangssperren in der Nacht durchwinkt, obwohl deren Nutzen mindestens strittig, wenn nicht sogar widerlegt ist und mit oberflächlichen Gründen rechtfertigt, das unsere Kinder, trotz damit einhergehender seelischer und intellektueller Schäden die Schulen nicht besuchen können, ist mit der Exekutive verbündet und nicht mit dem Bürger. Nicht nur ich sehe das so, sondern auch viele in meinem Umfeld. Die internationalen Presse feiert dieses Urteil auch weit weniger als die deutschen Verlagshäuser, die renommierte schweizer NZZ zum Beispiel lässt in Ihrem Artikel "Die Ja-Sager aus Karlsruhe" ordentlich Dampf ab. (siehe unten) Ein weiteres Geschmäckle im Vorfeld dieses Urteils ist das Merkel den CDU Mann Stefan Harbath, zuvor ohne richterliche Erfahrung, zum Präsidenten des BVerG gemacht hat. Eine gewisse Dankbarkeit von Seiten des guten Stefan dürfte hier sicherlich noch in seinem Hinterkopf sein. Ein Schelm wer einen Interessenkonflikt dabei vermutet und das sind nicht wenige! Denn nun stehen alle seine Entscheidungen im Ruch der Gefälligkeit gegenüber seiner Gönnerin.
Eine nicht mindere Rufschädigung des Verfassungsgerichts lag schon mit einem Abendessen der Kanzlerin im Kanzleramt vor. Angela Merkel musste sich nämlich vorm Verfassungsgericht gegen eine Klage der AFD verantworten, keine zwei Wochen vor dieser Verhandlung lud sie die zuständigen Richter des 1. und 2. Senats ein, inkl. der Richterin König, welche über sie urteilen sollte. In welcher Welt (außer in einer Bananenrepublik) würde sich ein Richter, von dem Beklagten, kurz vor seinem Prozess gegen ihn einladen lassen? Im besten Deutschland aller Zeiten sind solche Interessenkonflikte ja überhaupt nicht denkbar, ja finstere Verschwörungstheorie! Deshalb trifft sich Merkel gleich mit Richtern von zwei Senaten und so was wird noch als "Tradition" verkauft. Es ist schon auf finstere Art beeindruckend wie sich Merkel mit den Richtern verbündet und diese gleichzeitig in ihrer Integrität beschädigt. Entweder sind diese Richter wahnsinnig kurzsichtig ob dem Bärendienst welchen sie dem BVerG als Institution damit erweisen, oder es ist einfach nur die Arroganz der Macht. Ein machtvolles Zeichen das Widerstand zwecklos ist, da das „Gesetz“ in Deutschland hinter der Politik steht! Die eigentliche Aufgabe des BVerG den Bürger vor der Exekutive zu beschützen wurde über Bord geworfen - Somit ist Karlsruhe auf dem besten Weg sich selbst abzuschaffen. Nun wird aber wenigstens der Gang vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich.
Nachdenkliche Grüße
Euer Micha
Quellen:
NZZ - Die Ja-Sager aus Karlsruhe
ZDF - Cum Ex Schaden 150 Milliarden
Focus - Das pikante Essen mit Richtern im Kanzleramt
FAZ - Finanzkrise, jede Familie zahlt 3000 Euro für Banken
deliberation daily - Auf den Grundrechten getrampelt
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